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Wie viel Wohngeld kann ich erwarten?

Ob und wie viel Wohngeld voraussichtlich bezogen werden kann, kann vorab mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums errechnet werden.

Menschen in finanzieller Schräglage kann die Beantragung von Wohngeld helfen. 

Schleswig-Holstein, 30. November 2022. Nach zweieinhalb Jahren Corona-Pandemie und den Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine verschärfen sich für viele Menschen die Lebensumstände. Viele sind nicht mehr in der Lage, die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten zu stemmen. Die Beantragung von Wohngeld kann helfen, bei den monatlichen Ausgaben etwas entlastet zu werden, denn das Wohngeld unterstützt Menschen mit geringem Einkommen, ihre Miete zu bezahlen.

Die gute Nachricht: Zum 1. Januar 2023 werden deutlich mehr Bürger*innen wohngeldberechtigt sein. Gleichzeitig erhöhen sich die Leistungen und neu ist zusätzlich ein Heizkostenzuschuss. Wohngeld wird beim zuständigen Amt für Wohnungswesen der Kommune beantragt.
 zuständigen Amt 

Das Bundesministerium für Wohnen stellt online einen Wohngeldrechner zur Verfügung. Dieser gibt Interessierten einen ersten Eindruck, welche Höhe Antragsteller*innen für das Wohngeld voraussichtlich erwarten können. Es wird das geltende Recht bis 31. Dezember 2022 angewendet.

Hier geht es zum Wohngeldrechner des Bundesministeriums.
Wohngeldrechner

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