Täter-Opfer-Ausgleich
Die Grundidee des Täter-Opfer-Ausgleichs besteht darin, einen Konflikt, der zwischen einem oder mehreren Beteiligten in Zusammenhang mit einer Straftat besteht, mit Unterstützung einer neutralen Ausgleichsstelle zu lösen. Im Idealfall besprechen Beschuldigte und Geschädigte im Beisein von Vermittler*innen beider Parteien im direkten Dialog die Tat, deren Hintergründe und Folgen. Gegebenenfalls wird eine Wiedergutmachungsleistung ausgehandelt. Je nach Fallkonstellationen sind aber auch andere Ausgleichsformen möglich.
Voraussetzung für einen Täter-Opfer-Ausgleich ist die freiwillige Bereitschaft der Beteiligten, gemeinsam eine Lösung des vorliegenden Konflikts zu erarbeiten. Beschuldigte müssen die Verantwortung für die ihnen vorgeworfene Tat übernehmen. Das kann neben der Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten und dessen Folgen für Geschädigte auch die Erbringung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld einschließen.
Der Täter-Opfer-Ausgleich stellt eine adäquate Reaktionsmöglichkeit für einen erheblichen Teil der Deliktskonstellationen im Bereich der mittleren und schwereren Kriminalität dar, in der Menschen geschädigt wurden. Er ist zum Beispiel bei Sachbeschädigung, Diebstahl, Bedrohung, Nötigung und insbesondere bei Körperverletzung möglich.
Ein solcher Ausgleich bietet Geschädigten eine Reihe von Vorteilen im Vergleich zu herkömmlichen Strafverfahren. In Gesprächen werden sie als Person und in der Rolle der Betroffenen ernst genommen und respektiert. Sie werden darin bestärkt, ihre eigenen Interessen und Ansprüche zu artikulieren. Die persönliche Begegnung und Aussprache mit dem/der Täter*in kann wesentlich zur Verarbeitung der Tat beitragen. Neben rationalen Gesprächsinhalten finden auch emotionale Befindlichkeiten wie Scham, Wut, Betroffenheit und Ärger Raum. Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet für Geschädigte die Möglichkeit, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche schnell und unbürokratisch in angemessener und realistischer Form erfüllt zu bekommen. Als positiver Nebeneffekt können häufig langwierige Zivilverfahren vermieden werden.
Auch für Beschuldigte bietet der Täter-Opfer-Ausgleich Vorteile: Oft werden das Unrecht und die Folgen des Verhaltens erst durch die persönliche Begegnung und Auseinandersetzung mit den Geschädigten bewusst. Durch Tatauseinandersetzung wird Wiedergutmachung durch eigenes Wollen und Zutun ermöglicht. Darüber hinaus eröffnet sich für Beschuldigte die Perspektive einer Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung im Strafverfahren.
Arbeit statt Strafe
Dieser Dienst unterstützt bei der Vermittlung straffälliger Personen mit angeordneter Ersatzfreiheitsstrafe in gemeinnützige Arbeit, hält Kontakt zu Beschäftigungsstellen, begleitet bei der Ableistung der Arbeitsstunden und vermittelt in weiterführende Hilfsmaßnahmen.
Ziele
Personen werden aufgrund der geringen Schwere oder der Geringfügigkeit eines Deliktes nicht zu einer Haft- sondern zu einer Geldstrafe verurteilt.
Wenn diese allerdings nicht in der Lage sind, die Geldstrafe zu zahlen, kann der fällige Betrag durch gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden. Um einen Tag Haft zu vermeiden, müssen in der Regel sechs Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet werden.
Nutzen
Der Freiheitsentzug ist in Deutschland der stärkste Eingriff des Staates in das Leben eines Menschen. Die Folgen sind oft Verlust der Arbeit, der Wohnung und der sozialen Bindungen. Zudem wirkt sich ein Gefängnisaufenthalt meist nachteilig auf die Resozialisierung aus. Manchen Klient*innen verhilft die Ableistung von gemeinnützigen Stunden wieder zu einem geregelten Tagesablauf, der durch lange Arbeitslosigkeit verloren ging. Neben den eingesparten Haftkosten kommt der Allgemeinheit die zusätzlich geleistete Arbeit durch die Arbeitsstunden zugute, denn diese können nur in einer Einrichtung abgeleistet werden, die als gemeinnützig anerkannt ist.