„Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von hierfür vorgesehenen Beratungsstellen informieren und beraten zu lassen.“ (§2 SchKG)
Unser Beratungskonzept ist geleitet vom Selbstbestimmungsrecht aller Menschen. Es beruht auf Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Ergebnisoffenheit und Respekt gegenüber den Entscheidungen unserer Klient*innen. Jede Schwangerschaft, ob erwünscht oder ungeplant, wirft Fragen auf und stellt werdende Mütter und Väter vor große Herausforderungen. Die Schwangerenberatungsstellen informieren zu den Themen: Schwangerschaft, Geburt, Familienplanung und Verhütung. Sie sind offen für alle Ratsuchenden, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, sexueller Orientierung und sozialer Schicht. Die Gespräche sind kostenlos, vertraulich und unterliegen der Schweigepflicht. Auf Wunsch können Ratsuchende auch anonym bleiben.
Allgemeine Schwangerenberatung
Die allgemeine Schwangerenberatung informiert über sozialrechtliche Ansprüche und finanzielle Leistungen (z.B. Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Unterhaltsvorschuss etc.). Dabei wird immer die individuelle Situation berücksichtigt. Wichtige Themen sind auch Verhütung und Familienplanung, vertrauliche Geburt, sowie der Übergang von Partnerschaft zu Elternschaft. Die Beratungsstellen helfen Schwangeren ihre Rechte geltend zu machen und bieten Hilfsangebote für die Alltagsbewältigung und bei psychischen Schwierigkeiten vor und nach der Geburt, nach einem Schwangerschaftsabbruch, bei Tot- oder Fehlgeburten und bei unerfülltem Kinderwunsch.
Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
In den Schwangerenberatungsstellen können Anträge zur Bundesstiftung „Mutter und Kind“ gestellt werden. Die Stiftung bietet unbürokratische Unterstützung für Schwangere in finanziellen Notlagen. Sie gewährt insbesondere Zuschüsse für Schwangerschaftsbekleidung, für die erste Babyausstattung und für die Wohnungseinrichtung.
Schwangerschaftskonfliktberatung
Wird eine Frau ungewollt schwanger, kann dies zu einem Schwangerschaftskonflikt führen. In dieser schwierigen Situation haben Frauen Anspruch auf Unterstützung und Beratung. Das Gespräch soll dazu dienen, die Gründe für oder gegen eine Fortsetzung der Schwangerschaft abzuwägen und über bestehende Hilfsangebote zu informieren. Die Schwangerenberatungsstellen der AWO verfügen über die staatliche Anerkennung. Die Schwangere erhält nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung bei Bedarf eine Bescheinigung nach § 219 SchKG ausgestellt.
Ehe-, Familien- und Lebensberatung
Wir sind Ihnen behilflich bei der Klärung von Fragen und Konflikten, die sich im Zusammenleben in Ehe-, Familien- und Lebensgemeinschaften ergeben können.
Ansprechpersonen Pinneberg
Am Drosteipark 17
25421 Pinneberg
Mo, Mi, Fr: 9 - 13 Uhr
Di und Do: 15 - 18 Uhr
Beratungstermine nach Vereinbarung (auch außerhalb der Sprechzeiten möglich)
Übernahme von Verhütungsmittelkosten
Am Drosteipark 17
25421 Pinneberg
Mo, Mi, Fr: 9 - 13 Uhr
Di & Do: 15 - 18 Uhr
Beratungstermine nach Vereinbarung (auch außerhalb der Sprechzeiten möglich)
Übernahme von Verhütungsmittelkosten
Am Drosteipark 17
25421 Pinneberg
Mo, Mi, Fr: 9 - 13 Uhr
Di & Do: 15 - 18 Uhr
Beratungstermine nach Vereinbarung (auch außerhalb der Sprechzeiten möglich)
Übernahme von Verhütungsmittelkosten
Ansprechpersonen Eutin
Lübecker Landstr. 3
23701 Eutin
Mo –Fr: 9 bis 12 Uhr
Di: 9 bis 16 Uhr
Mi+Do: 9 bis 15 Uhr
Beratungstermine nach Vereinbarung ( auch außerhalb der Sprechzeiten )
Übernahme von Verhütungsmittelkosten
Sexualpädagogoische Projekte
Ansprechperson Neumünster
Haart 5
24534 Neumünster
Mo. und Do. 9.30 - 11.30 Uhr.
Di. 17.00 - 18.00 Uhr
Do. 15.00 - 17.00 Uhr
Übernahme von Verhütungskosten; Beratung in Lebenskrisen, bei Partnerschaftsproblemen, bei Fragen zur Sexualität; Sexualpädagogische Projekte für Kinder, Jugendliche, Eltern und Multiplikatoren.
Ansprechperson Sylt
Kirchweg 26
25980 Sylt OT Westerland
Ansprechperson Schönkirchen
Schönberger Landstr. 67
24232 Schönkirchen
Mo. bis Do. 10-12 Uhr,
Mi. 15-17 Uhr
Termine nach Vereinbarung Montag bis Freitag möglich
Übernahme von Verhütungsmittelkosten
Ansprechperson Plön
Ansprechperson Wedel (Außenstelle)
22880 Wedel
Ansprechperson Quickborn (Außenstelle)
25451 Quickborn