A male University student stands at the head of a table as he leads a group assignment with his peers.  He is dressed casually and the table is scattered with textbooks and note books as the group sits around the table and works together.

Sprache & Integration

Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde erstmalig ein Mindestrahmen staatlicher Integrationsangebote geschaffen.

Den Kern bildet der Integrationskurs, bestehend aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.

Hier finden Sie unsere Sprachkurse:

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Integrationskurse

Ziel der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) konzipierten Integrationskurse für Zuwander*innen ist der Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache und die Vermittlung von Alltagswissen sowie von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland, insbesondere auch der Werte des demokratischen Staatswesens und der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.

Die Integrationskurse der AWO in Schleswig-Holstein werden als ganztägiger Unterricht mit 25 Wochenstunden oder als Teilzeitkurse mit 12, 16 oder 20 Wochenstunden durchgeführt. Je nach Standort werden auch Abendkurse angeboten. Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus einem 600 Stunden umfassenden Sprachkurs zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse, sowie einem 100 Stunden umfassenden Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen über die Rechtsordnung, die Geschichte und die Kultur Deutschlands. Darüber hinaus werden an den einzelnen Standorten verschiedene Spezialkurse wie etwa Integrationskurse mit Alphabetisierung, Frauenkurse, Jugendintegrationskurse oder Kurse mit Kinderbetreuung angeboten. Welcher Kurs für Sie der richtige ist, besprechen wir gern bei einem Beratungsgespräch während unserer Sprechzeiten mit Ihnen.

Zu den wesentlichen Themen des Sprachkurses gehören die Themen Einkaufen, öffentliche Verkehrsmittel, Kontakte mit Behörden, Wohnungssuche, Freizeitgestaltung, Arbeitswelt und andere alltägliche Situationen. Der Abschlusstest besteht aus der skalierten Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer*innen (DTZ)“ und bescheinigt je nach erreichter Punktzahl das Sprachniveau A2 oder B1.

Im Orientierungskurs werden Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands vermittelt. Die Kursteilnehmenden erhalten Informationen über ihre Rechte und Pflichten als Mitglied der deutschen Gesellschaft, über regionale Gepflogenheiten, kulturelle, historische Hintergründe und über Werte des deutschen demokratischen Systems. Der Orientierungskurs endet mit dem Test „Leben in Deutschland“. Werden 17 oder mehr Punkte erreicht, gilt der Test als Einbürgerungstest.

Bei uns lernen Sie Deutsch...

  • mit hoch qualifizierten und engagierten Lehrkräften
  • kommunikativ und lebensnah
  • methodisch abwechslungsreich
  • in einer angenehmen Lernatmosphäre

Allgemeiner Integrationskurs - Ablauf

Basissprachkurs: 3 Module mit je 100 Unterrichtsstunden (Zwischentest A1 nach dem 2. Modul; Zwischentest A2 nach dem 4. Modul)

Aufbausprachkurs: 3 Module mit je 100 Unterrichtsstunden (Sprachprüfung Deutschtest für Zuwander*innen nach dem 3. Modul)

Orientierungskurs: 100 Unterrichtsstunden (Niveaustufen: A1 / A2 Elementare Sprachverwendung; B1 / B2 Selbständige Sprachverwendung)

Spezialkurse wie etwa Integrationskurse mit Alphabetisierung haben ein erhöhtes Stundenkontingent und sind entsprechend etwas anders aufgebaut. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Beratungsgespräch.

Wer kann teilnehmen?

  • Neu zugewanderte Ausländer*innen
  • Ausländer*innen, die schon länger in Deutschland leben
  • EU-Bürger*innen
  • Spätausiedler*innen

Was kosten die Kurse?

  • kostenlos bei erfolgreich beantragter Kostenbefreiung
  • 2,29 € pro Stunde bei aktueller Anspruchsberechtigung ohne Kostenbefreiung
    Selbstverständlich sind wir Ihnen gern bei der Antragsstellung behilflich.

Berufbezogene Deutschförderung

Die berufsbezogenen Deutschsprachkurse sind ebenfalls vom BAMF konzipiert worden und bauen unmittelbar auf den Integrationskursen auf. Arbeitssuchende Migrant*innen und Geflüchtete werden damit kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Die AWO in Schleswig-Holstein bietet berufsbezogene Deutschkurse mit den Zielniveaus A2 bis C1 an.

Die B2-Basiskurse richten sich an Teilnehmer*innen, die den Integrationskurs mit dem Niveau B1 absolviert haben und weiter Deutsch lernen möchten. Sie umfassen in der Regel 500 Unterrichtseinheiten. Die C1-Basiskurse erfordern das Erreichen des Sprachniveaus B2 und richten sich vor allem an Personen, die in Berufen arbeiten oder arbeiten möchten in denen fachkundige Sprachkenntnisse erforderlich sind. Sie umfassen für gewöhnlich 400 Unterrichtseinheiten. Die Spezialkurse A2 und B1 sind für Teilnehmer*innen konzipiert, welche im Integrationskurs unter dem Niveau B1 bzw. A2 geblieben sind. Beide Kurse umfassen 400 Unterrichtseinheiten.

Wer kann teilnehmen?

  • Migrant*innen im Leistungsbezug nach SGB II oder SGB III (Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II)
  • Migrant*innen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder im Anerkennungsverfahren für ihren Berufs- oder Ausbildungsabschluss
  • Migrant*innen mit geduldetem Aufenthalt, deren Einreise bereits länger als sechs Monate zurückliegt und die sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet haben
  • beschäftigte Migrant*innen und Deutsche mit Migrationshintergrund

Für die Teilnahme benötigen Sie eine gültige Teilnahmeberechtigung. Diese erhalten Leistungsbezieher*innen auf Nachfrage beim zuständigen Leistungsträger (Agentur für Arbeit oder Jobcenter). Personen im beruflichen Anerkennungsverfahren und Beschäftigte erhalten die Berechtigung auf Antrag beim BAMF. Gerne sind wir bei der Antragsstellung behilflich. Darüber hinaus müssen alle Integrationskursstunden im Erst- und Wiederholerverfahren genutzt worden sein, um an einem berufsbezogenen Sprachkurs teilnehmen zu können.

Was kosten die Kurse?

Für Bezieher*innen von Leistungen (Arbeitslosengeld I oder II) ist die Teilnahme kostenlos. Beschäftigte und Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug müssen einen Kostenbeitrag zahlen, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro liegt. Bei gemeinsam Veranlagten ist ein Kostenbeitrag ab einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von über 40.000 Euro zu entrichten. Die konkrete Höhe des Kostenbeitrags hängt vom Kurs ab. Informationen darüber erhalten Sie beim Beratungsgespräch vor der Kursanmeldung. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.

Nähere Informationen über die Berechtigung zur Teilnahme an einem unserer Sprachkurse sowie über die Möglichkeit, sich durch das BAMF von dem Kostenbeitrag befreien zu lassen, erhalten Sie in Ihrem AWO-IntegrationsCenter. Unsere Mitarbeiter*innen beraten Sie gern.

Ansprechpersonen

Marvin Krabbenhöft
Stabstelle Sprachkurse
Mobil+49 162 27 29 883
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