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Schuldner- und Insolvenzberatung Pinneberg und Umgebung

Die Beratungsstellen der AWO Schleswig-Holstein informieren über die rechtlichen Schutzmöglichkeiten und unterstützen bei der Sicherung der laufenden Einnahmen und Ausgaben.

Außerdem begleiten sie Entschuldungsverfahren und bieten Präventionsveranstaltungen an.

Beratung

Unsere Beratungsgespräche finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung statt.

Für einen Beratungstermin setzen Sie sich bitte mit der für Ihren Wohnort zuständigen Schuldnerberaterin in Verbindung. Die Angaben dazu finden Sie in den orangenen Feldern auf dieser Seite oder in unserem Flyer.
Flyer

Aktuell müssen Sie mit längeren Wartezeiten für einen Termin rechnen. Eine Bescheinigung für ein P-Konto stellen wir Ihnen jedoch, nach vorheriger telefonischer Vereinbarung, unkompliziert und zeitnah aus.

Termine für ein ausführliches Beratungsgespräch sind nach Absprache an folgenden Standorten möglich:

Ansprechpersonen

Dana Bogner
Einrichtungsleitung Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung Kreis Pinneberg, Prävention, Beratung für Schenefeld, Halstenbek, Rellingen und Tornesch

Am Drosteipark 17
25421 Pinneberg
Telefon+49 4101 20 57 41
Kerstin Rudat
Beraterin Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Beratung für Pinneberg, Bönningstedt, Ellerbek, Appen und Umgebung

Am Drosteipark 17
25421 Pinneberg
Telefon+49 4101 20 57 44
Birgit Bauer
Beraterin Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Beratung für Uetersen, Wedel und Umgebung

Bahnhofstraße 9
22880 Wedel
Telefon+49 4103 12 12 88 5
Anke Schmidt
Beraterin Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Beratung für Elmshorn, Kölln-Reisiek, Klein Nordende und Umgebung

Flamweg 42
25335 Elmshorn
Telefon+49 4121 89 79 99
Ina Butenop
Beraterin Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, Beratung für Quickborn, Barmstedt und Umgebung
Flamweg 42
25335 Elmshorn
Telefon+49 4121 89 79 49

Weiterhin bieten wir nach vorheriger Terminabsprache regelmäßige Sprechstunden in den Rathäusern in Tornesch, Quickborn und Uetersen an.

Überschuldete brauchen eine starke Beratung

Bei uns in der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung erfolgt immer im ersten Schritt die Information über die rechtlichen Schutzmöglichkeiten sowie die Unterstützung bei der Sicherung der laufenden Einnahmen und Ausgaben.

Insbesondere:

  • Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos
  • Vereinbarungen mit Vermietern zur Tilgung von Mietrückständen
  • Umgang mit Lohnpfändungen
  • Unterstützung bei der Sichtung und dem Ordnen von Unterlagen
  • Haushalts- und Budgetberatung zur Unterstützung beim Umgang mit knappen Mitteln
  • Hinweise auf Angebote anderer Beratungsstellen aus dem sozialen Netzwerk vor Ort (z.B. Familienhilfe oder Suchtberatung)

Weg mit den Schulden

Für eine Schuldnerberatung sind immer die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Einzelfalls entscheidend. Um langfristig von Schulden befreit zu werden, ist in vielen Fällen das Verbraucherinsolvenzverfahren die beste Lösung. Die nach §305 Abs. 1 Nr. InsO anerkannten Schuldnerberatungsstellen der AWO in Schleswig-Holstein können ein solches Verbraucherinsolvenzverfahren vorbereiten und auch während des Verfahrens bei Fragen unterstützen.  

Prävention - Bildung kann vor Überschuldung schützen

Neben der Beratungstätigkeit bieten alle Schuldnerberatungsstellen der AWO Präventionsveranstaltungen an. Diese werden an Schulen, Bildungseinrichtungen oder für Multiplikatoren angeboten. 

Schuldnerberatung wirkt

In Schleswig-Holstein bietet die AWO an verschiedenen Standorten betroffenen Privatpersonen kostenfreie Beratung an. Das Angebot ist möglich durch die Förderung vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein und durch die zuständigen Kreisverwaltungen. Schuldnerberatung wirkt, sie schafft Mehrwert, denn jeder investierte Euro in die Schuldnerberatung führt zu einer Entlastung der öffentlichen Hand um bis zu 5,30 Euro. (Diese Zahlen sind belegt durch verschiedene Studien im Inland sowie im europäischen Raum).

Die Schuldnerberatungsstellen der AWO in Schleswig-Holstein sind als geeignete Stelle nach §305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) i.V.m. §1 Nr. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzverordnung für Schleswig-Holstein (AG InsO S-H) anerkannt.

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