Migrationsberatung für erwachsene Zuwander*innen (MBE)
Ziel der Migrationsberatung ist es, den Integrationsprozess bei erwachsenen Neuzuwander*innen gezielt zu initiieren, zu steuern und zu begleiten. Durch ein zeitlich befristetes (maximal dreijähriges), bedarfsorientiertes, individuelles, migrationsspezifisches Erstberatungsangebot mit dem Fokus auf die „Integrationsförderung“ soll ein qualitativer Beitrag dazu geleistet werden, die Neuzuwander*innen zu selbtständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen.
Zielgruppe
- Spätaussiedler*innen, deren Ehegatten und Abkömmlinge über 27 Jahre (i. S. des BVFG)
- Neuzuwander*innen über 27 Jahre, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten (nach § 44 AufenthG) bis zu drei Jahren nach der Einreise bzw. Erlangung des auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus
- „Bestandsausländer*innen“ können in einem gewissen Umfang in die Beratung einbezogen werden (§ 44 a Abs. 1 Ziffer 2 AufenthG, - entsprechend der Regelung zur Sprachförderung im Rahmen der Integrationskurse)
- Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwander*innen (MBE) steht auch für unter 27-jährige offen, wenn diese typische Probleme erwachsener Zuwander*innen haben, die besser von den Erwachsenenmigrationsdiensten bearbeitet werden können.