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Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Die Beratungsstellen der AWO Schleswig-Holstein informieren über die rechtlichen Schutzmöglichkeiten und unterstützen bei der Sicherung der laufenden Einnahmen und Ausgaben.

Außerdem begleiten sie Entschuldungsverfahren und bieten Präventionsveranstaltungen an.

Überschuldung kann jeden treffen

Die Zahl der überschuldeten Privathaushalte steigt beständig an und hat bereits die Grenze von drei Millionen überschritten. In Schleswig-Holstein gelten etwa 100.000 Haushalte als überschuldet. Das heißt, dass in unserem Bundesland statistisch gesehen mindestens 175.000 Menschen betroffen sind.
Die Ursachen für Überschuldung sind vielfältig: unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit und/oder Sucht, Arbeitslosigkeit, Trennung bzw. Scheidung oder der Wegfall eines Zweiteinkommens können Überschuldung auslösen. Hinzu kommt der Verlust der Fähigkeit, die eigene zukünftige Leistungskraft realistisch einzuschätzen.

Von Verschuldung betroffene Familien und Einzelpersonen empfinden ihre Situation oftmals als völlig ausweglos: Sie haben Mietrückstände, Wohnungslosigkeit droht. Sie bekommen kein Geld mehr von der Bank, weil das Konto hoffnungslos überzogen ist. Die Belastungen durch Raten ist so hoch, dass das Geld für z.B. laufende Kosten nicht reicht. Häufig stehen die Menschen durch Zwangsvollstreckung, Lohn- oder Kontopfändung so stark unter Druck, dass Gesundheit und Familienleben gefährdet sind. Soziale Isolation ist nicht selten, ebenso psychische Auswirkungen wie Angstzustände und Schlaflosigkeit. Dies kann zum Verlust der Arbeitsfähigkeit führen.

Überschuldete brauchen eine starke Beratung

Im ersten Schritt (soziale Schuldnerberatung) erfolgt die Information über die rechtlichen Schutzmöglichkeiten sowie die Unterstützung bei der Sicherung der laufenden Einnahmen und Ausgaben. Insbesondere:

  • Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos
  • Vereinbarungen mit Vermietern zur Tilgung von Mietrückständen
  • Umgang mit Lohnpfändungen
  • Unterstützung bei der Sichtung und dem Ordnen von Unterlagen
  • Haushalts- und Budgetberatung zur Unterstützung beim Umgang mit knappen Mitteln
  • Hinweise auf Angebote anderer Beratungsstellen aus dem sozialen Netzwerk vor Ort (z.B. Familienhilfe, Suchtberatung, medizinisch-psychiatrische Hilfe) soweit dies erforderlich ist

Weg mit den Schulden

Für eine Schuldnerberatung sind immer die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Einzelfalls entscheidend. Um langfristig von Schulden befreit zu werden, ist in vielen Fällen das Verbraucherinsolvenzverfahren die beste Lösung. Die nach §305 Abs. 1 Nr. InsO anerkannten Schuldnerberatungsstellen der AWO in Schleswig-Holstein können ein solches Entschuldungsverfahren, z.B. das Verbraucherinsolvenzverfahren, vorbereiten, indem sie eine Bescheunigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs erteilen, bei der Erstellung von Verbraucherinsolvenzanträgen unterstützen und im Verbraucherinsolvenzverfahren begleiten.

Bildung kann vor Überschuldung schützen
Neben der Beratungstätigkeit bieten alle Schuldnerberatungsstellen der AWO Präventionsveranstaltungen an. Schwerpunktmäßig werden diese an Schulen, aber auch an anderen Bildungs- und sonstigen Einrichtungen angeboten.

Schuldnerberatung wirkt

In Schleswig-Holstein bietet die AWO an verschiedenen Standorten betroffenen Privatpersonen kostenfreie Beratung an. Das Angebot ist möglich durch die Förderung vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein und durch die zuständigen Kreisverwaltungen. Schuldnerberatung wirkt, sie schafft Mehrwert, denn jeder investierte Euro in die Schuldnerberatung führt zu einer Entlastung der öffentlichen Hand um bis zu 5,30 Euro. (Diese Zahlen sind belegt durch verschiedene Studien im Inland sowie im europäischen Raum).

Die Schuldnerberatungsstellen der AWO in Schleswig-Holstein sind als geeignete Stelle nach §305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) i.V.m. §1 Nr. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzverordnung für Schleswig-Holstein (AG InsO S-H) anerkannt.

Ansprechpersonen

Dana Bogner
Einrichtungsleitung Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung Kreis Pinneberg, Prävention, Beratung für Schenefeld, Halstenbek, Rellingen und Tornesch

Am Drosteipark 17
25421 Pinneberg
Telefon+49 4101 20 57 41
Kerstin Haase
Einrichtungsleitung Schuldner-und Verbraucherinsolvenzberatung Rendsburg-Eckernförde
Bargfelderstraße 10,
24613 Aukrug
Telefon+49 4873 210 920
Offene Sprechstunde: Montag und Donnerstag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefonzeiten: Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Weitere Termine nach vorheriger Absprache.
Steffen Fischer
Einrichtungsleitung Schuldner - und Insolvenzberatung Eutin/Ostholstein
Lübecker Landstr. 3
23701 Eutin
Telefon+49 4521 702 116
Horst Wördehoff
Einrichtungsleitung Schuldnerberatung Norderstedt
Am Kielortplatz 130
22850 Norderstedt
Telefon+49 40 533 099 800
Telefonzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr

Wencke Tepper
Einrichtungsleitung Schuldner- und Insolvenzberatung Heide
Telefon+49 481 787 603 15
Telefonzeiten: Montag – Freitag von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
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