Überschuldung kann jeden treffen
Die Zahl der überschuldeten Privathaushalte steigt beständig an und hat bereits die Grenze von drei Millionen überschritten. In Schleswig-Holstein gelten etwa 100.000 Haushalte als überschuldet. Das heißt, dass in unserem Bundesland statistisch gesehen mindestens 175.000 Menschen betroffen sind.
Die Ursachen für Überschuldung sind vielfältig: unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit und/oder Sucht, Arbeitslosigkeit, Trennung bzw. Scheidung oder der Wegfall eines Zweiteinkommens können Überschuldung auslösen. Hinzu kommt der Verlust der Fähigkeit, die eigene zukünftige Leistungskraft realistisch einzuschätzen.
Von Verschuldung betroffene Familien und Einzelpersonen empfinden ihre Situation oftmals als völlig ausweglos: Sie haben Mietrückstände, Wohnungslosigkeit droht. Sie bekommen kein Geld mehr von der Bank, weil das Konto hoffnungslos überzogen ist. Die Belastungen durch Raten ist so hoch, dass das Geld für z.B. laufende Kosten nicht reicht. Häufig stehen die Menschen durch Zwangsvollstreckung, Lohn- oder Kontopfändung so stark unter Druck, dass Gesundheit und Familienleben gefährdet sind. Soziale Isolation ist nicht selten, ebenso psychische Auswirkungen wie Angstzustände und Schlaflosigkeit. Dies kann zum Verlust der Arbeitsfähigkeit führen.
Überschuldete brauchen eine starke Beratung
Im ersten Schritt (soziale Schuldnerberatung) erfolgt die Information über die rechtlichen Schutzmöglichkeiten sowie die Unterstützung bei der Sicherung der laufenden Einnahmen und Ausgaben. Insbesondere:
- Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos
- Vereinbarungen mit Vermietern zur Tilgung von Mietrückständen
- Umgang mit Lohnpfändungen
- Unterstützung bei der Sichtung und dem Ordnen von Unterlagen
- Haushalts- und Budgetberatung zur Unterstützung beim Umgang mit knappen Mitteln
- Hinweise auf Angebote anderer Beratungsstellen aus dem sozialen Netzwerk vor Ort (z.B. Familienhilfe, Suchtberatung, medizinisch-psychiatrische Hilfe) soweit dies erforderlich ist
Weg mit den Schulden
Für eine Schuldnerberatung sind immer die wirtschaftlichen Gegebenheiten des Einzelfalls entscheidend. Um langfristig von Schulden befreit zu werden, ist in vielen Fällen das Verbraucherinsolvenzverfahren die beste Lösung. Die nach §305 Abs. 1 Nr. InsO anerkannten Schuldnerberatungsstellen der AWO in Schleswig-Holstein können ein solches Entschuldungsverfahren, z.B. das Verbraucherinsolvenzverfahren, vorbereiten, indem sie eine Bescheunigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs erteilen, bei der Erstellung von Verbraucherinsolvenzanträgen unterstützen und im Verbraucherinsolvenzverfahren begleiten.
Bildung kann vor Überschuldung schützen
Neben der Beratungstätigkeit bieten alle Schuldnerberatungsstellen der AWO Präventionsveranstaltungen an. Schwerpunktmäßig werden diese an Schulen, aber auch an anderen Bildungs- und sonstigen Einrichtungen angeboten.
Schuldnerberatung wirkt
In Schleswig-Holstein bietet die AWO an verschiedenen Standorten betroffenen Privatpersonen kostenfreie Beratung an. Das Angebot ist möglich durch die Förderung vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein und durch die zuständigen Kreisverwaltungen. Schuldnerberatung wirkt, sie schafft Mehrwert, denn jeder investierte Euro in die Schuldnerberatung führt zu einer Entlastung der öffentlichen Hand um bis zu 5,30 Euro. (Diese Zahlen sind belegt durch verschiedene Studien im Inland sowie im europäischen Raum).
Die Schuldnerberatungsstellen der AWO in Schleswig-Holstein sind als geeignete Stelle nach §305 Abs. 1 Nr. 1 Insolvenzordnung (InsO) i.V.m. §1 Nr. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzverordnung für Schleswig-Holstein (AG InsO S-H) anerkannt.
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