An elementary age boy with a physical disability is with his caregiver at school. They are reading a book together.

Schulbegleitung

Nicht jedem Kind gelingt es, den Schulbesuch ohne besondere Unterstützung zu bewältigen.

Schülerinnen und Schüler haben unabhängig davon, ob sie eine Behinderung oder einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, das Recht auf die Teilhabe am sozialen und schulischen Leben. Dieses Recht auf Teilhabe (siehe auch UN-Konvention aus 2008, Art. 24 zur Inklusion) wird unter anderem durch Schulbegleitung gewährleistet.

Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ihr Ziel ist es, jedem Menschen die Möglichkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu geben, das gilt in besonderem Maße für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Der Auftrag für die Umsetzung einer inklusiven Beschulung liegt zwar vorrangig bei den Schulen, es gibt aber Situationen, in denen die Schule überfordert ist. Kinder mit sozial-emotionalem Unterstützungsbedarf, Kinder mit körperlichen Behinderungen oder mit drohender seelischen Behinderung, Kinder mit ADS / ADHS, Kinder mit einer Autismus-Spektrums-Störung oder einer weiteren, individuellen Beeinträchtigung haben daher die Möglichkeit, eine Schulbegleitung zu erhalten. Dabei beinhaltet er alle für die Kinder nötigen Hilfestellungen, wie einfache pflegerische Tätigkeiten, Hilfen zur Mobilität und Orientierung, Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich, Hilfe bei Krisen und Unterstützung bei der Kommunikation.

Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, die Kosten werden daher übernommen. Eine Schulbegleitung bezieht sich grundsätzlich auf das einzelne Kind und seinen besonderen Unterstützungsbedarf. Ob und in welchem Umfang eine Schülerin oder ein Schüler - bei körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung einen Anspruch auf eine Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung hat, entscheiden die örtlichen Träger der Sozial- und der Jugendhilfe, also die Kreise und die kreisfreien Städte. 

Anträge werden von den Eltern beim zuständigen Jugend- oder Sozialamt gestellt. Wir werden von den zuständigen Behörden beauftragt und stellen für das Kind eine Betreuungsperson. Diese/r Betreuer*in wird in der Schule eingesetzt und arbeitet dort eng mit allen für das Kind zuständigen Lehrkräften und den Eltern des Kindes zusammen, um ihm die Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen.

Ziele der Schulbegleitung

Ziele der gemeinsamen Arbeit können sein, dem Unterricht zu folgen und Aufgaben zu bewältigen, sich und den Arbeitsplatz in der Schule zu organisieren oder die lebenspraktische Selbständigkeit zu verbessern. Auch wieder Vertrauen in sich selbst und Freude am Schulbesuch zu entwickeln oder mit den Mitschülern gut klar zu kommen ist häufig das angestrebte Ergebnis unserer Arbeit. Schließlich können wir auch das Kind dabei unterstützen, das eigene Verhalten zu verbessern und mit Krisen, Wut und Aggression umzugehen.

Unser Team

Bei uns sind lebenserfahrene und pädagogisch ausgebildete Mitarbeiter*innen tätig. Sie gehen unterstützend und vertrauensvoll mit ihren Schüler*innen um, sie informieren zuverlässig die Eltern und kooperieren eng mit den Lehrkräften. Voraussetzungen, um bei uns mitzuarbeiten, sind ein positives Menschenbild, Geduld und Konsequenz. Regelmäßig finden Teamberatung, interne und externe Fortbildungen statt. Bei Bedarf arbeiten wir eng mit Tagesgruppen und ambulanten Helfern der Familie zusammen.

 

Ansprechpersonen

Bianca Marangi
Bereichsleitung Schulbegleitung/Schulsozialarbeit Kreis Herzogtum Lauenburg
Telefon+49 4541 8409 361
Anna Kindler
Leitung Schulbegleitung Wedel und Umland, Schenefeld und Elmshorn
Mobil+49176 727 637 33
Telefon+49 4121 423 501
Annemone Schwerdtfeger
Leitung Schulbegleitung Pinneberg und Umland, Elmshorn
Mobil+49173 73 03 436
Telefon+494121 423 501
Julia Spiegel
Bereichsleitung Schulische Hilfen Lübeck
Mobil+49173 451 75 57
Stefan Frahm
Leitung Schulbegleitung Heide
Telefon+49 481 421418 99
Susanne Friederich
Koordination Schulbegleitung/ Integrationsdienste Kiel, Rendsburg-Eckernförde, Neumünster, Plön, Bad-Segeberg
Telefon04321 917 751
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