Diese Jugendlichen, sogenannte „Systemsprenger“, sind ein „Hoch-Risiko-Klientel, welches sich in einer durch Brüche geprägten, negativen Interaktionsspirale mit dem Hilfesystem, den Bildungsinstitutionen, und der Gesellschaft befindet und diese, durch als schwierig wahrgenommene Verhaltensweisen, aktiv mitgestaltet.“ (Menno Baumann 2004)
Die Jugendlichen sind in der Regel bereits aus Wohngruppen entlassen und im Rahmen von betreutem Wohnen als nicht betreubar erfasst worden oder lehnen von sich aus die herkömmlichen und ortsnah vorhandenen Einrichtungen ab. Die Jugendlichen sind in der Regel vor der Aufnahme nicht betreut, da sie die üblichen regelhaften Angebote nicht aus- und durchhalten oder bereits mit ihnen abgeschlossen haben (aufgrund von schlechten Erfahrungen). Nicht selten leben sie auf der Straße.
Unser Angebot
Durch das Angebot eines Freiraums mit wenig Bedingungen sollen sie schrittweise wieder an ein regelhaftes Leben herangeführt werden. Es kann sich um komplex traumatisierte Jugendliche, die autodestruktives, aggressiv-expansives Verhalten, Bindungsstörungen, sexuell grenzverletzendes Verhalten und/oder eine oder mehrere zeitgleich vorliegende psychische Störungen zeigen, handeln.
Die Einrichtung betreut nach Maßgabe des §34 SGB VIII, §35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für von seelischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher), sowie §35 SGB VIII (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung), und §42 SGB VIII (Inobhutnahme). #FreiRaum versteht sich als Clearingeinrichtung, in der die Jugendlichen in der Regel nicht länger als 6-12 Monate verweilen.
Unsere Einrichtung
In unterschiedlichen Mehrfamilienhäusern stehen den insgesamt 4 Bewohner*innen jeweils eine 1,5-Zimmer-Wohnung zur Verfügung. Diese verfügen alle über ein Wohn-/Schlafzimmer, eine Küchenzeile und ein Bad. In einem weiteren Haus steht den Jugendlichen eine Anlauf- und Beratungsstelle zur Verfügung. Diese ist für die Jugendlichen montags, dienstags, mittwochs und freitags von 10:30-19:30 Uhr, sowie Donnerstag von 13-22 Uhr, samstags und sonntags von 10:30-16:30 Uhr geöffnet. Die Anlaufstelle ist von Fachkräften und Helfer*innen im Erziehungsdienst besetzt. Der #FreiRaum Itzehoe ist somit eine besondere Einrichtung der AWO Jugendhilfe, in der einzelne Jugendliche nach Maßgabe des §34 SGB VIII in Verbindung mit §35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für von seelischer Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher) sowie §42 SGB VIII (Inobhutnahme) individuell betreut werden.