AWO Schleswig-Holstein befürwortet Abschaffung von §219a StGB
Debatte rückt gleichstellungspolitisches Thema in den Fokus - Weitere Schritte für flächendeckende Versorgung und Unterstützung sind notwendig
Kiel, 18.01.2022. Am Montag wurde der erste Referentenentwurf zur Streichung von § 219a StGB, des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, durch Justizminister Marco Buschmann (FDP) vorgestellt. Demnach sollen ungewollt Schwangere nach der Streichung sachliche Informationen rund um Methoden und Kosten von Abbrüchen sofort im Netz finden können, sowie Ärzt*innen nicht mehr in ihrer Berufsfreiheit eingeschränkt werden. Hierzu sagt der Vorstandsvorsitzende der AWO Schleswig-Holstein Michael Selck: „Die Abschaffung des Paragrafen ist lang überfällig. Ungewollt Schwangere haben ein Recht auf Beratung, sachliche Informationen und psychosoziale Betreuung. Die AWO Schleswig-Holstein begrüßt diesen Vorstoß und hofft auf eine zügige Verabschiedung.“
Durch die Öffentlichmachung ihrer Verurteilung wegen Verstoßes gegen § 219a StGB im Jahr 2017, entfachten die Gießener Ärztin Kristina Hänel und weitere verurteilte Ärzt*innen die Debatte um den Zugang zu und das Recht auf Abtreibung in Deutschland neu. Die nach intensiven politischen Auseinandersetzungen 2019 verabschiedete Reform des Paragrafen brachte aber keinerlei Fortschritte für Ärzt*innen und Betroffene. Es fanden weiterhin Verurteilungen nach § 219a StGB statt und die niedrigschwellige Suche nach sachlichen Informationen für ungewollt Schwangere verbesserte sich nicht.
„Der Streit darüber hat ein langjähriges gleichstellungspolitisches Thema wieder in den Fokus gesetzt: Jede Frau hat ein Recht darauf, selbst über ihren eigenen Körper zu bestimmen. Hier in Schleswig-Holstein hat bereits die Debatte in Flensburg um das geplante Zentralklinikum im vergangenen Jahr die drohenden Lücken in der Versorgung aufgezeigt. Daher ist aus Sicht der AWO parallel zu der Abschaffung des Paragrafen § 219a StGB auch eine flächendeckende Bereitstellung von medizinisch hochwertigen und niedrigschwelligen Angeboten bundesweit notwendig“, betont Selck weiter.
Insgesamt setzt sich die AWO bundesweit gemeinsam mit ihren vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für die freie Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung der Pflichtberatung und eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen ein.
Die Beratungsangebote der AWO Schleswig-Holstein finden Sie hier.