AWO Schleswig-Holstein fordert Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen
Weltkindertag jährt sich zum 70. Mal
Die Vollversammlung der Vereinten Nationen beschloss 1954 den Kindertag einzuführen, der an die Kinderrechte erinnert. In Deutschland wird er am 20. September gefeiert. „Wir sehen mit einem lachenden und einem weinenden Auge auf den 70. Jahrestag des Weltkindertags. Einerseits ist es ein stolzes Jubiläum und aufgrund der vielen Jahre müsste man meinen, dass es um die Kinderrechte besonders gut bestellt sei. Leider ist das Gegenteil der Fall, denn die Kinderrechte sind in Deutschland immer noch nicht im Grundgesetz verankert. Das hat verschiedene Konsequenzen. Beispielsweise hängen die Chancen für das einzelne Kind in Deutschland sehr davon ab, an welchem Ort es lebt und ob seine Familie arm oder reich ist“, wirbt Wolfgang Baasch, Vorsitzender des AWO Präsidiums, für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.
Im Koalitionsvertrag der letzten Großen Koalition war die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz festgelegt worden. Dennoch scheiterte kurz vor Ende der Regierungszeit im Juni 2021 die Einigung im Bundestag. Die nächste große Enttäuschung stellt die Kindergrundsicherung dar. Die Kindergrundsicherung war ebenfalls im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung vereinbart worden und wird nun doch nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt. „Ziel unserer Gesellschaft muss es sein, Chancen- und Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen“, stellt Michael Selck, AWO Vorstandsvorsitzender, fest.