Gemäß der Landesverordnung über deine Weiterbildung und Prüfung für die Leitung einer Pflegeeinheit (WBLPflEVO) vom 16.07.2015 sowie gemäß § 71 / § 113 SGB XI.
Die WHO fordert seit dem Jahr 2000, dass die Weiterbildung für Pflegekräfte im Leitungsbereich integrierend und über alle Berufsfelder der Pflege hinweg durchgeführt werden muss. Dieser Anforderung verpflichten wir uns durch eine bereichsübergreifende Weiterbildungskonzeption, die theoretisch fundiert und praxisnah zur Stations-/Teamleitung im Krankenhaus sowie zur verantwortlichen Pflegefachkraft bzw. Leitung einer Pflegeeinheit in der stationären Altenpflege sowie in ambulanten Pflegediensten befähigt.
Die Zulassung einer Pflegeeinrichtung in der Altenhilfe ist seit dem 01.08.2008 nach § 72 SGB XI an den Versorgungsvertrag gekoppelt. Dieser setzt nach § 71 SGB XI voraus, dass eine verantwortliche Pflegefachkraft mit einer mindestens 460 Stunden umfassenden Qualifikation den Pflegedienst leitet. Die Ausbildungsinhalte sind durch die "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege", § 113 SGB XI (vormals durch § 80 SGB XI) geregelt.
Zielsetzung
Das Ziel der Weiterbildung ist eine praxisnahe Qualifizierung als Führungskraft des mittleren Managements. Wir orientieren uns an den gesetzlichen Anforderungen sowie an den Anforderungen an ein modernes Pflegemanagement im DRG-System der Krankenhäuser.
Die Weiterbildung vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zur Umsetzung psychosozialer, pflegefachlicher und betriebswirtschaftlicher Leitungskompetenzen. Sie führt die Teilnehmer*innen schrittweise und aufeinander aufbauend an komplexe Führungsaufgaben in den unterschiedlichen Bereichen heran.
Die Teilnehmer*innen werden befähigt:
- zur Reflexion von Leitungsrolle, Leitungsverantwortung und Erwartungen
- zur Auseinandersetzung mit Werten und Normen pflegerischen Handelns sowie ethischer Fragen der Gesellschaft
- zur selbstständigen Organisation, Begleitung und Kontrolle des Pflegeprozesses
- zur verantwortungsvollen Übernahme von Qualitätsmanagement
- zur Kommunikation, Kooperation und Konfliktlösung
- zur kritischen Auseinandersetzung mit und zur flexiblen Reaktion auf Innovationen
- zur Förderung, Begleitung und Beratung von Mitarbeiter*innen im Rahmen eines qualifikationsbezogenen Personaleinsatzes
- zur Gestaltung förderlicher Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der praktischen Ausbildung im Sinne der geltenden Berufsgesetze
- zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz und zur Gestaltung eines positiven Betriebsklimas
- zur wirtschaftlichen Führung einer Pflegeeinheit
- zur Berücksichtigung rechtlicher, gesundheits- und sozialökonomischer und struktureller Rahmenbedingungen
Rechtliche Grundlagen
- Landesverordnung über die Weiterbildung und Prüfung für die Leitung einer Pflegeeinheit (WBLPflEVO) vom 16.07.2015
- Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
- § 113 SGB XI (Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten und stationären Pflege)
Weiterbildungsstruktur
A) Kernkurs: 500 UE
Entsprechend der Vorgaben der WBLPflEVO liegen die Schwerpunkte des Kernkurses auf dem Erwerb folgender Kompetenzen:
A: Managementkompetenz (40%)
- Personalführung
- Betriebsorganisation
- Betriebswirtschaftliche Grundlagen
- Rechtsgrundlagen
- Gesundheits- und sozialpolitische Grundlagen
B: Psychosoziale und pädagogische Kompetenz (30%)
- Kommunikation
- Gruppen und Team
- Berufspädagogik
- Leitungsrolle
C: Pflegefachliche Kompetenz (30%)
- Theorien und Modelle der Pflege
- Pflegeorganisation
Abschluss Kernkurs
Im Rahmen der 500 Stunden erbringen die Teilnehmer*innen Leistungsnachweise durch Referate, Hausarbeiten und mündliche Prüfungen. Die Vorgaben sind in der Prüfungsordnung geregelt. Weiterhin werden 24 Stunden (3 Tage) durch die Bearbeitung von Studienaufträgen in Eigenarbeit erbracht.
Der Kernkurs schließt mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung (Hausarbeit) ab. Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Kursteilnehmer*innen ein Zeugnis.
B) Aufbaukurs (fakultativer Unterricht): 300 UE
Der zweite Teil der Weiterbildung ermöglicht, nach weiteren 300 Unterrichtsstunden und einer erfolgreichen Abschlussprüfung, die staatliche Anerkennung zu erlangen.
Im Rahmen der Aufbauqualifikation werden die bislang erworbenen Kompetenzen vertieft und in verschiedenen Bereichen erweitert. Der erfolgreiche Abschluss nach 800 Stunden führt nach der „Landes-verordnung zur Hochschulzugangsberechtigung auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer anderen als gleichwertig festgestellten, abgeschlossen Vorbildung“ vom 20.6.2008 zur Hochschulzulassung.
Anerkennung von Fortbildung auf den Aufbaukurs
Insgesamt können 100 Stunden fakultativ (wahlweise) aus bisher absolvierten Fortbildungen angerechnet werden, sofern diese die gesetzlichen Vorgaben (WBLPflEVO) erfüllen und höchstens zwei Jahre vor Lehrgangsbeginn absolviert wurden. Ebenso können auf Antrag abgeschlossene pflegerische Weiterbildungen im Umfang von mindestens 480 Stunden den gesamten fakultativen Unterricht ersetzen.
Die Anerkennung auf den fakultativen Unterricht erfolgt über die Weiterbildungsstätte.
Abschluss Aufbaukurs
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung nach 800 Stunden müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- beglaubigte Urkunde zur Erlaubnis der Berufsbezeichnung
- Nachweis über eine zweijährige Berufstätigkeit vor Beginn der Weiterbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Hebamme oder Entbindungspfleger
- Bescheinigung der Weiterbildungsstätte über den erfolgreichen Abschluss des Kernkurses
- Bescheinigung der Weiterbildungsstätte über die Teilnahme an mindestens 300 fakultativen Unterrichtstunden
- Bescheinigung der Weiterbildungsstätte über die erfolgreich erbrachten Leistungsnachweise
- Nachweis der regelmäßigen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen:
- Maximale Fehlzeit Kernkurs: 10% (50 Unterrichtsstunden)
- Im Rahmen der 300 Stunden Aufbauqualifikation gibt es keine Berücksichtigung von Fehlzeiten, es müssen 300 Stunden nachgewiesen werden.
Der mündliche Teil der Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch über einen vom Prüfling gewählten Schwerpunkt seiner Weiterbildung. Hinzu kommen Prüfungsgespräche zu zwei weiteren Fächern.
Der schriftliche Teil der Prüfung besteht laut WBLPflEVO entweder aus einer innerhalb von drei Monaten zu fertigenden Hausarbeit oder einer drei- bis vierstündigen Klausur. Am AWO Bildungscampus in Preetz ist eine Hausarbeit vorzulegen.