Die Qualifizierte Assistenz hat das Ziel, den Leistungsberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Dabei ist sozialräumliches Arbeiten ein Bestandteil der Maßnahmen.
Der Zugangsweg zu dieser Maßnahme läuft über das zuständige Amt für Eingliederungshilfe.
Im Rahmen einer Gesamtplanung werden Ihre Bedarfe aufgenommen sowie der Umfang der Assistenz festgelegt. In Zusammenarbeit mit Ihrer Assistenzkraft wird ein individueller Ziele- und Maßnahmenplan erstellt.
Die Finanzierung erfolgt nach sozialhilferechtlicher Prüfung über das zuständige Amt für Eingliederungshilfe oder alternativ als Eigenleistung.
Die unten aufgeführten Ansprechpersonen sind für weitere Informationen und Fragen gerne für Sie ansprechbar.