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Qualifikation zum*zur Praxisanleiter*in

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Praxisanleiter*in - Berufspädagogische Qualifikation

Die Ausbildung zur*m Pflegefachfrau*mann befähigt die Auszubildenden gem. § 5 des Pflegeberufegesetzes Menschen aller Altersstufen in den allgemeinen und speziellen pflegerischen Versorgungsbereichen pflegen zu können. Der hierfür erforderliche Kompetenzerwerb berücksichtigt vielfältige Anforderungen, welche den Auszubildenden in Theorie und Praxis zu vermitteln sind.
Wesentlicher Bestandteil der praktischen Ausbildung zur*m Pflegefachfrau*mann ist die Praxisanleitung in den Versorgungsbereichen der Pflege. Sie erfolgt geplant und strukturiert auf der Grundlage des Ausbildungsplanes. Vor allem aber setzen Praxisanleiter*innen Zeichen für den Umgang mit Menschen, in dem sie authentisch, empathisch sowie fachlich und methodisch kompetent ihre Aufgaben wahrnehmen. Sie sind damit Vorbilder für berufliches Handeln. Sie verstehen Pflege und den Anleitungsprozess als Beziehungsangebot und prägen so entscheidend die berufliche und persönliche Entwicklung der Auszubildenden. Insbesondere kommunikative und psychosoziale Kompetenzen sind daher für Praxisanleiter*innen unverzichtbar.

Die Qualifikation richtet sich inhaltlich und strukturell nach den:

  • Anforderungen des Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein - Abt. Gesundheits- und Verbraucherschutz – an die Durchführung der Qualifikation für Praxisanleiter*innen vom 12.12.2019

Der Rahmenlehrplan sieht folgende Inhalte im Umfang von 300 UE vor:

  • Didaktik und Methodik
  • Psychosoziale und kommunikative Kompetenzen
  • Arbeiten nach wissenschaftlichen Kriterien
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Hospitation / Anleitungstraining
  • Abschlussprüfung

Aufgaben:

Die Auszubildenden werden in der Praxis befähigt, die im Unterricht und in der praktischen Ausbildung erworbenen Kompetenzen aufeinander zu beziehen, miteinander zu verbinden und weiterzuentwickeln. Die Aufgabe der Praxisanleiter*innen liegen vor allem im schrittweisen Heranführen der Auszubildenden an die Aufgaben der Pflegefachfrauen*männer sowie an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben. Dabei gilt es u.a.

  • eine lernförderliche Beziehung zu gestalten,
  • Lernangebote zu initiieren und Entwicklungsprozesse zu fördern,
  • praktische Anleitung zu planen, umzusetzen und zu dokumentieren,
  • zu beraten sowie Fehler und Umwege als Lernchance zuzulassen,
  • eine Reflexion und Evaluation des Lernprozesses zu ermöglichen,
  • Beurteilungen der praktischen Leistungen vorzunehmen,
  • das berufliche Handeln an der Pflegewissenschaft auszurichten,
  • Selbstlernen und eigenständiges Arbeiten unterstützen,
  • die Kooperation mit der Pflegeschule proaktiv zu gestalten.

Darüber hinaus sind die Praxisanleiter*innen an der Durchführung von praktischen Prüfungen beteiligt: Sie nehmen die Rolle der / des zweiten Fachprüferin / Fachprüfers wahr.
Die Praxisanleitung erfolgt im Umfang von mindestens 10 % der während eines Einsatzes zu leistenden praktischen Ausbildungszeit.

Zielsetzung:

Die Qualifikation bereitet Pflegefachkräfte auf ihre Aufgabe als Praxisanleiter*in in den pflegerischen Versorgungsbereichen vor:

  • Praxisanleiter*innen leiten die Auszubildenden während ihrer praktischen Ausbildung qualifiziert an und können angemessene Lernbedingungen in der Praxisstelle gestalten. Sie planen und evaluieren selbstständig die Ausbildungstätigkeiten (Förderung der Handlungskompetenz).
  • Praxisanleiter*innen begleiten den Lernprozess der Auszubildenden, um sie zu eigenverantwortlichem beruflichen Handeln zu befähigen (Aufbau einer neuen Rollenkompetenz).
  • Praxisanleiter*innen kennen unterschiedliche Anleitungsmethoden (Förderung der Methodenkompetenz).
  • Praxisanleiter*innen kennen und berücksichtigen die formalen, rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausbildung (Fachkompetenz).

Rechtliche Grundlagen:

Der Erwerb der Qualifikation zum*r Praxisanleiter*in ist gem. § 4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV) vom 02.10.2018 (BGBl. I S. 1572) geregelt. Demnach müssen (angehende) Praxisanleiter*innen folgende Voraussetzungen erfüllen, um die aktive Anleitungstätigkeit in der Berufspraxis zu vollziehen:

  • Berufserlaubnis nach dem Pflegeberufegesetz, dem Altenpflegegesetz oder dem Krankenpflegegesetz
  • Berufserfahrung als Pflegefachkraft von mindestens 1 Jahr, erworben innerhalb der letzten 5 Jahren in dem Einsatzbereich, in dem die Praxisanleitung durchgeführt wird
  • berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden (Bestandsschutz für vor Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes erworbene Qualifikationen)
  • berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich

Jährliche Reflexionsfortbildungen:

Die Anforderungen des Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein vom 12.12.2019 sehen vor, dass jede*r qualifizierte Praxisanleiter*in seine/ihre Kenntnisse und Erfahrungen jährlich aktualisiert und reflektiert. Nach Abschluss der Qualifikation sind daher jährlich 24 Stunden Fortbildung zu absolvieren. Die Themen sind dem jährlichen Fortbildungsprogramm des Bildungsträgers zu entnehmen.


Voraussetzungen:

  • Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufe-, Alten- oder Krankenpflegegesetz
  • Praxisnachweis (mind. 1 Jahr innerhalb der letzten 5 Jahre in dem Einsatzbereich, in dem die Praxisanleitung stattfindet)

Die Qualifikation ist in 5 Handlungsfelder, eine Hospitation/ein Anleitungstraining sowie die Abschlussprüfung gegliedert.
Für die Durchführung der Anleitung sowie die Erstellung der Abschlussarbeit (8 - 10 Seiten) und die Vorbereitung der Präsentation für die Prüfung stehen zusätzlich 16 UE zur Verfügung, die Sie in Abstimmung mit der/dem Arbeitgeber* individuell terminieren.


Inhalte & Ziele:

  • Didaktik und Methodik
  • Psychosoziale und kommunikative Kompetenzen
  • Arbeiten nach wissenschaftlichen Kriterien
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Hospitation / Anleitungstraining
  • Abschlussprüfung

 

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