Gewalt gegen Frauen

AWO Schleswig-Holstein fordert Ächtung von geschlechtsbezogener Gewalt und weitere Maßnahmen zu Schutz und Prävention

Kiel. Fast jeden Tag gibt es in Deutschland einen Femizid, es wird also eine Frau von ihrem (ehemaligen) Partner getötet. Alle drei Minuten wird ein Mädchen oder eine Frau Opfer häuslicher Gewalt. „Der Anstieg dieser Gewalttaten in den letzten Jahren ist dramatisch und deswegen fordern wir als Arbeiterwohlfahrt: Geschlechtsbezogene Gewalt muss endlich geächtet werden bei einem gleichzeitigen Ausbau der Hilfen für Gewaltopfer und der Präventionsangebote, damit Gewalt gar nicht erst entsteht. Bei Gewalt gegen Frauen gilt: Es gibt kein Erkenntnisdefizit, es gibt ein Umsetzungsdefizit“, stellt Gesa Langfeldt, stellvertretende Präsidiumsvorsitzende des Arbeiterwohlfahrt Landesverbandes Schleswig-Holstein e. V., fest.

Der 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. In der Zeit vom 25. November bis zum 10. Dezember erinnern weltweit die sogenannten „Orangedays“ an die Notwendigkeit, Frauen vor geschlechtsbezogener Gewalt zu schützen. Unter dem Motto „Orange the World 2024“ mit den Hashtags #AlleZweiTage #stimmesein vereinen sich Frauen und Unterstützende, um ihre Stimmen gegen Unterdrückung und Gewalt an Frauen zu erheben. „Jede Frau hat das Recht, frei von Angst und Gewalt zu leben“, betont Gesa Langfeldt. 

„Geschlechtsspezifische Gewalt fängt bei Alltagssexismus an und endet mit Femiziden. Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig und fest in unseren patriarchalen Strukturen verankert. Wir fordern die Landesregierung auf, für öffentliche Institutionen und soziale Einrichtungen Schutzkonzepte vorzuhalten und damit endlich eine der Empfehlungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Schleswig-Holstein zu realisieren“, erklärt Wolfgang Baasch, AWO Präsidiumsvorsitzender. 

Direkte Hilfen bietet die AWO Schleswig-Holstein als Träger eines Frauenhauses und einer Beratungsstelle bei häuslicher Gewalt in Lübeck. „In Schleswig-Holstein fehlen ausreichend Schutzräume für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder, wir als AWO würden sehr gerne mehr Plätze anbieten. Denn es müssen auch von uns immer mehr Hilfe Suchende abgewiesen werden, weil wir zu wenig Plätze in unserem Frauenhaus haben“, stellt Michael Selck, AWO Vorstandsvorsitzender, fest. „Zur Ächtung von geschlechtsbezogener Gewalt gehört zwingend, für Gewalt gegen Frauen zu sensibilisieren und Wissen zur Unterstützung der Opfer zu vermitteln“, so der Vorstandsvorsitzende weiter. 

AWO Mitarbeitende und Interessierte können sich ab Herbst 2025 mit dem Modul Prävention in Organisationen über den AWO Bildungscampus zu Gewaltsensibilisierung weiterbilden. Der AWO Fortbildungskatalog 2025 bietet für AWO Mitglieder, ehrenamtlich Engagierte und Interessierte eine Fortbildung zu Gewaltsensibilisierung und Hilfen an. Zum Tag der Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November 2024 erhalten in der AWO ehrenamtlich Engagierte Informationen an die Hand, wie Opfer gestärkt werden können und welche konkreten Hilfsangebote es gibt. 

 

Hintergrund:

Seit 2018 ist die Istanbul-Konvention geltendes Recht in Deutschland. Sie fordert von den Vertragsstaaten eine Vielzahl an staatlichen Maßnahmen zu Prävention, Intervention, Schutz und Sanktion. Eine Expert*innengruppe des Europarats hat in ihrem Evaluationsbericht 2022 zum Umsetzungsstand der Konvention in Deutschland – dem Grevio-Bericht – noch immer zahlreiche Lücken offenbart, um den Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen wirklich wirksam auszubauen und zu stärken. Die AWO fordert u.a. eine bundesgesetzliche Finanzierungsregelung, um die bedarfsgerechte Infrastruktur mit Fachberatungsstellen, Notrufen, Frauenhäusern und weiteren notwendigen Angeboten vorzuhalten und entsprechend den Anforderungen aus der Istanbul-Konvention auszubauen. Nach wie vor fehlen bundesweit rund 15.000 Familienplätze in Frauenhäusern, um gewaltbetroffene Frauen und Kinder sofort aufnehmen zu können, zu schützen und auf ihrem Weg in ein gewaltfreies Leben zu unterstützen. Der Ausbau mit spezifischen Angeboten für Frauen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen, wohnungslose Frauen und/oder Asylsuchende muss ermöglicht werden, um niedrigschwellige, professionelle und diskriminierungsfreie Zugänge zu Schutz und Hilfe zu gewährleisten.

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat einstimmig im November 2022 beschlossen, dass es alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht zu der Konzeptionierung eines Kompetenzzentrums gegen geschlechtsspezifische Gewalt vorzustellen. Der erste Bericht erfolgte im November 2024. 

Infomaterial

Die AWO hat anlässlich des diesjährigen Tages gegen Gewalt einen Flyer zum Thema Gewaltsensibilisierung erstellt. Dieser steht hier zum Download bereit: Flyer Gemeinsam gegen Gewalt - Hilfe und Schutz für Betroffene

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