Die Arbeit in der Altenpflege bedeutet Menschen aktiv zu helfen, unsere Zukunft zu gestalten, eine soziale Gesellschaft zu leben sowie einen sicheren Arbeitsplatz zu haben.
Der von uns angebotene Kurs umfasst die Vorbereitung auf die Prüfung in allen geforderten Kompetenzbereichen und die Durchführung praktischer Übungstage sowie der abschließenden staatlichen Prüfung zur*m Altenpflegehelfer*in. Die Abschlussprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung in Form einer 1,5-stündigen Klausur, einer mündlichen 20-minütigen Prüfung sowie einer praktischen Prüfung am Arbeitsplatz.
- Die Teilnehmer*innen werden umfassend begleitet und auf die einzelnen Bausteine der Externenprüfung vorbereitet
- Persönliche Ansprechbarkeit, Beratung und Kontakt per E-Mail und Telefon in der Vorbereitungsphase werden gewährleistet
- Teilnahme an theoretischem Unterricht (200 Std.), ggf. im Distanzunterricht (blended learning)
- Absolvieren von Übungstagen am AWO Bildungscampus
Zielgruppe:
angelernte Pflegemitarbeiter*innen mit Berufserfahrung
Beschreibung:
Wir bieten Interessent*innen, die bereits längerfristig in Einrichtungen der Altenpflege beschäftigt sind, nach einem ausführlichen Beratungsgespräch die Möglichkeit, den Abschluss „Altenpflegehelfer*in“ zu erwerben.
Voraussetzung: Interessent*innen weisen ausreichend lange Zeiten einer Berufstätigkeit in der Pflege nach. (siehe unten „Rechtliche Grundlage“ § 17, Abs. 2a). Zusätzlich wird ein erster allgemeinbildender oder gleichwertiger Schulabschluss, ein Nachweis über die gesundheitliche Eignung sowie ausreichend Kenntnisse in der deutschen Sprache benötigt. Der Nachweis erfolgt über ein B2-Zertifikat, sofern der Schulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde.
- 3- bis 5-jährige Berufserfahrung in Abhängigkeit der Wochenarbeitsstunden
- Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss
Rechtliche Grundlage:
Landesverordnung über die Berufe in der Pflegehilfe und zur Aufhebung der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung in der Altenpflegehilfe vom 01. November 2019
§ 17 Externenprüfung
(1) Abweichend von § 16 Abs. 2 Nr. 2 können auf Antrag zur staatlichen Prüfung auch zugelassen werden:
1. Personen, die die Voraussetzungen nach § 3 erfüllen (= gesundheitliche Eignung sowie Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsstand wie zweijährig abgeschlossene Berufsausbildung) und
2. a) eine dem Ausbildungsziel entsprechende mindestens dreijährige Berufstätigkeit mit einem Umfang von mindestens 30 Wochenstunden oder eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit in Teilzeit mit einem Umfang von mindestens 50 % der regulären Arbeitszeit in den dem Antrag vorausgehenden sieben Jahren in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus nachweisen und
b) durch Vorlage von Schul- oder Fortbildungsbescheinigungen oder von Zeugnissen nachweisen können, dass sie auf andere Weise die für die Pflegehilfeausbildung in der Anlage 1a oder 1b aufgeführten erforderlichen Kompetenzen erworben haben.
Inhalte & Ziele
Vorbereitung und Durchführung der Prüfung in der Altenpflegehilfe nach der
Landesverordnung über die Berufe in der Pflegehilfe und zur Aufhebung der Landesverordnung über die Ausbildung und Prüfung in der Altenpflegehilfe vom 01. November 2019
Inhalte lt. Stundentafel:
I. Pflegeprozesse und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen durchführen
II. Kommunikation personen- und situationsorientiert gestalten
III. Intra- und Interprofessionelles Handeln mitgestalten
IV. Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen
V. Das eigene Handeln auf der Grundlage von berufsethischen Wertehaltungen und Einstellungen reflektieren und begründen