gem. Landesverordnung über stationäre Einrichtungen nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetz (SbStG – Durchführungsverordnung DVO) vom 23.11.2011
Um eine Einrichtung im Sozial- und Gesundheitswesen professionell und souverän leiten zu können, sind umfassende Kenntnisse und Kompetenzen erforderlich. Daher empfiehlt es sich für die Qualifikation als Leitungskraft, eine fundierte Weiterbildungsmaßnahme zu absolvieren.
Dieser Anforderung verpflichten wir uns durch eine Weiterbildungskonzeption, die theoretisch fundiert und praxisnah zum*zur Einrichtungsleiter*in im Sozial- und Gesundheitswesen und damit zum*zur Heimleiter*in von stationären Einrichtungen befähigt.
Die Teilnehmenden werden in diesem berufsbegleitenden Lehrgang darauf vorbereitet, in ihren Einrichtungen fördernde Rahmenbedingungen für Mitarbeiter*innen sowie Kundinnen und Kunden zu schaffen.
Die Weiterbildung richtet sich an (stellvertretende) Einrichtungsleitungen sowie Interessierte, die eine Führungsposition in diesem Bereich anstreben.
Zielsetzung
Das Ziel der Weiterbildung ist eine praxisnahe Qualifizierung zum/zur Einrichtungsleiter*in im Sozial- und Gesundheitswesen. Die Teilnehmer*innen eignen sich das notwendige Wissen und Können an, um eine Einrichtung sachgerecht und wirtschaftlich zu leiten. Neben Betriebsführung umfassen die Ausbildungsinhalte Management- und Leitungsthemen sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Darüber hinaus werden fachspezifische Kenntnisse thematisiert. Die Weiterbildung führt die Teilnehmer*innen schrittweise und aufeinander aufbauend an komplexe Führungsaufgaben heran.
Sie werden befähigt, komplexe Aufgaben wahrzunehmen, strategische und operative Ziele für eine Einrichtung zu formulieren sowie entsprechende Maßnahmen zu gestalten, umzusetzen, zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Sie erlernen die erfolgreiche Konzeption und Implementierung von Projekten unter Einbezug verschiedener Akteure in der Einrichtung. Die Weiterbildung vermittelt zudem die Berücksichtigung von sozialen, ethischen, ökonomischen sowie ökologischen Aspekten bei der Führung einer Einrichtung.
Die Teilnehmer*innen dieser Weiterbildung werden insbesondere befähigt:
- eine Einrichtung eigenverantwortlich, zielorientiert und effizient zu leiten, in führungsmäßiger, verwaltender wie auch in sozialer Hinsicht
- zur selbstständigen Betriebsführung und -organisation
- zur wirtschaftlichen Führung einer Einrichtung
- zum Qualitätsmanagement und dessen Überwachung
- zur Berücksichtigung rechtlicher, gesundheits- und sozialökonomischer und struktureller Rahmenbedingungen
- eine auf die Bedürfnisse und Rahmenbedingungen der Einrichtung zugeschnittene Politik zu entwickeln, zu vertreten und zu interpretieren
- zur Gestaltung förderlicher Rahmenbedingungen für Kundinnen und Kunden
- mit verschiedenen Instanzen und Netzwerkpartnern innerhalb und außerhalb der Einrichtung zusammenzuarbeiten
- zur Kommunikation, Kooperation und Konfliktlösung
- zur Reflexion von Leitungsrolle, Leitungsverantwortung und der entsprechenden Anforderung an Führungskräfte
- zur Auseinandersetzung mit Führungswerten und -normen
- als Führungskraft in widersprüchlichen Situationen handlungsfähig zu bleiben und zielgerichtete Prioritäten zu setzen
- mit komplexen Herausforderungen an die Führungspersönlichkeit umzugehen
- zur kritischen Auseinandersetzung mit und zur flexiblen Reaktion auf Innovationen
- zur Führung, Förderung, Einschätzung, Begleitung und Beratung von Mitarbeiter*innen im Rahmen eines qualifikationsbezogenen Personaleinsatzes
- zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz
- zur Gestaltung eines positiven Betriebsklimas
Rechtliche Grundlagen
Durchführungsverordnung und Empfehlung der Landesverordnung über stationäre Einrichtungen nach dem Selbstbestimmungsstärkungsgesetzes (SbStG) vom 23.11.2011: Weiterbildung gem. § 9 Abs. 2
Die Weiterbildung ist damit zur Erlangung der Anerkennung als Heimleiter*in einer stationären Einrichtung geeignet.
Zur Anerkennung muss mindestens eine einjährige hauptberufliche Tätigkeit in einer Einrichtung der Pflege oder der Behindertenhilfe nachgewiesen werden können, in der die weiteren für die Leitung der Einrichtung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden.
Abschluss
Im Rahmen der Weiterbildung absolvieren die Teilnehmer*innen 400 Stunden in Form von Seminartagen (Unterricht), Fachtagen sowie der Prüfungsvorbereitung und der Prüfung. Weiterhin werden 80 Stunden durch die eigenständige Umsetzung eines Praxisprojektes in der Einrichtung erbracht.
Der Kurs schließt mit einer mündlichen und schriftlichen Prüfung ab: Die Prüfung umfasst eine Dokumentationsarbeit des Projektes (schriftliche Prüfung) sowie eine Präsentation des Projektes im Rahmen eines Kolloquiums (mündliche Prüfung).
Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Kursteilnehmer*innen ein Zeugnis.
Unterrichtsinhalte
In Anlehnung an die Durchführungsverordnung kommt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung zu der Empfehlung folgender Themenbereiche:
- Management
- Leitung
- Betriebsführung
- Recht
- Fachspezifische Kenntnisse
Daraus abgeleitet werden am AWO Bildungscampus in Preetz z.B. folgende Themen unterrichtet:
- Organisationsentwicklung & -analyse
- Mitarbeitergewinnung: Personalsuche und -auswahl
- Grundlagen der Mitarbeiterführung
- Teamführung/-aufstellung
- Gesprächsführung für Leitungskräfte
- Beratungskompetenzen
- Personalentwicklung & -förderung
- Mitarbeiterintegration & -bindung
- Gesundheitsförderung
- Stimmungsmanagement
- Kultursensibilität
- Qualitätsmanagement
- Reklamationsmanagement
- Öffentlichkeitsarbeit
- Zusammen- und Netzwerkarbeit
- Rhetorik für Führungskräfte
- Moderation und Präsentation
- Rechtsberatung für Führungskräfte
- Grundlagen der Betriebswirtschaft
- Pflegemanagementthemen
- u.a.