A male University student stands at the head of a table as he leads a group assignment with his peers.  He is dressed casually and the table is scattered with textbooks and note books as the group sits around the table and works together.

Sprache & Integration

Berufsprachkurse bei der AWO

Aufbauend auf die Integrationskurse, bilden die Berufsprachkurse des Bundes eine Möglichkeit für Migrant*innen Deutsch für den Arbeitsmarkt zu lernen.

Berufsprachkurse

Die berufsbezogenen Deutschsprachkurse sind ebenfalls vom BAMF konzipiert worden und bauen unmittelbar auf den Integrationskursen auf. Arbeitssuchende Migrant*innen und Geflüchtete werden damit kontinuierlich auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Die AWO in Schleswig-Holstein bietet berufsbezogene Deutschkurse mit den Zielniveaus A2 bis C1 an.

Die B2-Basiskurse richten sich an Teilnehmer*innen, die den Integrationskurs mit dem Niveau B1 absolviert haben und weiter Deutsch lernen möchten. Sie umfassen in der Regel 500 Unterrichtseinheiten. Die C1-Basiskurse erfordern das Erreichen des Sprachniveaus B2 und richten sich vor allem an Personen, die in Berufen arbeiten oder arbeiten möchten in denen fachkundige Sprachkenntnisse erforderlich sind. Sie umfassen für gewöhnlich 400 Unterrichtseinheiten. Die Spezialkurse A2 und B1 sind für Teilnehmer*innen konzipiert, welche im Integrationskurs unter dem Niveau B1 bzw. A2 geblieben sind. Beide Kurse umfassen 400 Unterrichtseinheiten.

Wer kann teilnehmen?

Migrant*innen im Leistungsbezug nach SGB II oder SGB III (Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II)
Migrant*innen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder im Anerkennungsverfahren für ihren Berufs- oder Ausbildungsabschluss
Migrant*innen mit geduldetem Aufenthalt, deren Einreise bereits länger als sechs Monate zurückliegt und die sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet haben
beschäftigte Migrant*innen und Deutsche mit Migrationshintergrund
Für die Teilnahme benötigen Sie eine gültige Teilnahmeberechtigung. Diese erhalten Leistungsbezieher*innen auf Nachfrage beim zuständigen Leistungsträger (Agentur für Arbeit oder Jobcenter). Personen im beruflichen Anerkennungsverfahren und Beschäftigte erhalten die Berechtigung auf Antrag beim BAMF. Gerne sind wir bei der Antragsstellung behilflich. Darüber hinaus müssen alle Integrationskursstunden im Erst- und Wiederholerverfahren genutzt worden sein, um an einem berufsbezogenen Sprachkurs teilnehmen zu können.

Was kosten die Kurse?

Für Bezieher*innen von Leistungen (Arbeitslosengeld I oder II) ist die Teilnahme kostenlos. Beschäftigte und Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug müssen einen Kostenbeitrag zahlen, wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro liegt. Bei gemeinsam Veranlagten ist ein Kostenbeitrag ab einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von über 40.000 Euro zu entrichten. Die konkrete Höhe des Kostenbeitrags hängt vom Kurs ab. Informationen darüber erhalten Sie beim Beratungsgespräch vor der Kursanmeldung. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.

Nähere Informationen über die Berechtigung zur Teilnahme an einem unserer Sprachkurse sowie über die Möglichkeit, sich durch das BAMF von dem Kostenbeitrag befreien zu lassen, erhalten Sie in Ihrem AWO-IntegrationsCenter. Unsere Mitarbeiter*innen beraten Sie gern.

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