AWO Schleswig-Holstein lädt zum Fachtag zur EU-Asylreform (GEAS)

Umsetzung in Deutschland und Schleswig-Holstein 

Kiel, 14. Oktober 2025. Die geplante Umsetzung der EU-Asylreform (GEAS) in nationales Recht wirft auch auf regionaler und kommunaler Ebene viele Fragen auf. Zwar hat das Bundeskabinett die entsprechenden Gesetzesentwürfe bereits beschlossen, doch die konkrete Ausgestaltung bleibt vielerorts noch unklar.

Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems haben das Europäische Parlament und der Europarat im Mai 2024 eine in vielen Teilen deutliche Verschärfung des europäischen Asylrechts beschlossen. Unter anderem sieht die Reform verstärkte Freiheitsbeschränkungen und Freiheitsentziehung für geflüchtete Menschen vor. Die Anpassung des Asylsystems kommt ab Juni 2026 europaweit zur Anwendung und muss spätestens dann auch in deutsches Recht umgesetzt sein.

Beim Fachtag am 15. Oktober 2025 im Wissenschaftspark Kiel werden Expert*innen aus behördlicher Verwaltung, Praxis und Zivilgesellschaft die Reform aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten – von der EU-Ebene bis hin zur Umsetzung in Schleswig-Holstein. Diskutiert werden die Auswirkungen auf Schutzsuchende, rechtliche und praktische Herausforderungen sowie Chancen für eine solidarische Flüchtlingspolitik.

Der Fachtag bietet Gelegenheit, sich frühzeitig über die zu erwartenden Entwicklungen in Schleswig-Holstein zu informieren und in den Austausch zu treten.
Er wird veranstaltet von AWO Landesverband Schleswig-Holstein, Diakonie Schleswig-Holstein, DRK-Landesverband Schleswig-Holstein, Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein, Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein sowie der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Doris Kratz-Hinrichsen.

Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter: https://www.landtag.ltsh.de/beauftragte/fb/GEAS/

Vertreter*innen der Medien sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen, und werden gebeten, sich, wenn möglich, über folgenden Link anzumelden: https://eveeno.com/551337718

 Gemeinsame Forderung der Veranstalter

Wir fordern den Bund und die Landesregierung Schleswig-Holstein auf, im Rahmen der Umsetzung der GEAS-Reform die menschenrechtlichen Standards zu wahren und auf eine restriktive Ausgestaltung des Asylrechts zu verzichten.

Wir appellieren an die Bundesregierung und die Landesregierung Schleswig-Holstein, ihrer Verantwortung für den Flüchtlingsschutz gerecht zu werden und weiterhin den Zugang zu fairen Asylverfahren zu ermöglichen. 

Konkret bezieht sich das auf die Ausgestaltung der folgenden Punkte:

Gemeinsame Botschaften der Veranstalter

1. Verzicht auf geschlossene Lager und haftähnliche Unterbringung von Schutzsuchenden.
Die geplante mögliche Einrichtung von „Aufnahmeeinrichtungen zur Durchführung von Verfahren der Sekundärmigration“ darf nicht zur Freiheitsentziehung von Geflüchteten führen. Schleswig-Holstein soll auf eine Einrichtung solcher Zentren verzichten und alle Asylsuchenden ohne Einschränkungen der Bewegungsfreiheit unterbringen.

2. Keine Inhaftierung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen – weder direkt noch „zum Schutz“.
Haft ist kein Schutz. Die geplante „Schutzhaft“ für unbegleitete Minderjährige ist mit der UN-Kinderrechtskonvention unvereinbar.
Zwar soll der Grundsatz gelten, dass Kinder nicht in Haft genommen werden sollen. Doch begleitete Minderjährige können in Haft genommen werden, wenn sich der Elternteil oder die primäre Betreuungsperson in Haft befinden. Unbegleitete Minderjährige dürfen zu ihrem "eigenen Schutz“ inhaftiert werden. In beiden Fällen soll die Inhaftnahme ihrem Wohl dienen und nur als letztes Mittel angewendet werden.

3. Keine Ausweitung des Flughafenasylverfahrens auf anerkannte Flüchtlinge.
Grenzverfahren an Flughäfen auf Menschen mit Schutzstatus aus anderen EU-Staaten anzuwenden, ist rechtlich fragwürdig und faktisch unangemessen.

4. Statt Abschottung: Einsatz für menschenwürdige Bedingungen für Geflüchtete in allen EU-Mitgliedstaaten.
Die Bundesregierung sollte sich auf europäischer Ebene für faire Standards und eine solidarische Flüchtlingspolitik starkmachen – nicht für Ausgrenzung und Isolation.

Kontakt für Rückfragen

Niklas Thorben Teffner 
E-Mail: NiklasThorben.Teffner@awo-sh.de
Tel.: 04342 78 79 020 

Nach oben scrollen
facebook iconinstagram icon
Jetzt spenden
Mitglied werden