Klinikfusion in Flensburg gefährdet reproduktive Gesundheitsversorgung

AWO Schleswig-Holstein fordert Sicherstellung von Schwangerschaftsabbrüchen als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge

Kiel, 26.01.2026. Der AWO Landesverband Schleswig-Holstein e. V. kritisiert die Einschränkung des Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen im Zuge der Fusion von Diako und dem Franziskus-Hospital in Flensburg. Trotz öffentlicher Finanzierung verweigert das neue Klinikum gesetzlich vorgesehene Leistungen der medizinischen Versorgung – mit gravierenden Folgen für Frauen in der Region.

Besonders problematisch ist die Situation, da das Klinikum Flensburg als zentraler Versorger einen öffentlichen Gesundheitsauftrag erfüllt und erhebliche Steuermittel erhält. Nach § 13 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist das Land Schleswig-Holstein verpflichtet, eine flächendeckende Versorgung mit Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche sicherzustellen. Diese Verantwortung darf nicht durch konfessionelle Vorgaben unterlaufen werden.

Zudem ist das Recht auf körperliche Selbstbestimmung verfassungsrechtlich geschützt. Dazu gehört auch die Entscheidung über die eigene Fortpflanzung. Michael Selck, Vorstandsvorsitzender des AWO Landesverbandes Schleswig-Holstein, erklärt: „Frauenrechte sind Menschenrechte. Wer öffentliche Mittel erhält, darf gesetzlich verankerte medizinische Leistungen nicht aus ideologischen oder konfessionellen Gründen verweigern. Die aktuelle Situation in Flensburg gefährdet die Gesundheit und Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren – das ist nicht hinnehmbar.“

Die AWO Schleswig-Holstein fordert daher, Schwangerschaftsabbrüche als festen Bestandteil der medizinischen Grundversorgung anzuerkennen, Versorgungslücken konsequent zu schließen und sicherzustellen, dass öffentliche Gelder an einen klaren öffentlichen Auftrag gebunden bleiben. Restriktive Regelungen treffen insbesondere vulnerable Gruppen und verschärfen bestehende Ungleichheiten im Zugang zur Gesundheitsversorgung: Für Frauen, die in Flensburg keinen Schwangerschaftsabbruch mehr vornehmen lassen können, bedeutet diese Entscheidung längere Wege, zusätzlichen organisatorischen Druck und ein erhöhtes Risiko, gesetzliche Fristen zu überschreiten. Eine solche Verschlechterung der Versorgung ist sozial ungerecht und steht im klaren Widerspruch zu einem solidarischen Gesundheitswesen.

 

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